Allgemeine Geschäftsbedingungen.
CYCOLOGIC UG (haftungbeschränkt): Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Lieferservice
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der Firma CYCOLOGIC UG (haftungsbeschränkt), Hermann-Hollerith-Str. 10, 28355 Bremen (im nachfolgenden „CL“). Für Transporte und Leistungen gem. Ziffer 2 AGB für Auftraggeber, die keine Verbraucher im Sinne des § 13 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind, gelten, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen vorgehen, die Allgemeinen Deutschen Spediteursbedingungen (ADSp) in der aktuell gültigen Fassung in Ergänzung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die ADSp werden auf Verlangen zur Verfügung gestellt und sind ebenfalls auf www.cycologic.de abrufbar. Die Vermittlung und Ausführung der Transporte unterliegt darüber hinaus den gesetzlichen Bedingungen des Handelsgesetzbuches (insbes. §§ 407 ff, 449ff HGB).
CL führt innerstädtische Lieferfahrten als eigene Dienstleistungen durch. Jede Leistung erfolgt durch CL für den Auftraggeber unabhängig von der Person des Begünstigten (Versenders) oder Empfängers. Der Auftraggeber ist Gegenleistungsschuldner. CL führt ohne besondere Vereinbarung keinerlei Installations-, Montage-oder Demontage- oder Verpackungsarbeiten im Rahmen des Auftrages durch. Gegenstand des Transportauftrages ist die Abholung und Auslieferung des Transportgutes an den Empfänger oder einen empfangsberechtigten Dritten. Soweit der Auftraggeber nicht ausdrücklich eine persönliche Aushändigung an den Empfänger fordert, können alle Sendungen auch an andere Personen ausgehändigt werden, die unter der Empfängeradresse angetroffen werden. Unsere Kuriere lassen sich den Empfang einer Sendung, soweit möglich, quittieren (soweit möglich = In der aktuellen Covid-19-Zeit betrachten wir die Quittierung als nicht möglich, da die Dienstleistungen kontaktlos stattfinden). Nach Ablieferung gilt die Beförderung als beendet.
Unsere Dienstleistungen sind bis mind. 30. Juni 2020 für alle Auftraggeber und Empfänger in der Neustadt kostenlos. Angrenzende Stadt- bzw. Ortsteile sind‚ mit Augenmaß inkludiert’. Entferntere Lieferungen sind gegen Absprache und Aufpreis (ab EUR 7,50) möglich. Darüberhinausgehende Bereiche werden nur in Ausnahmefällen und nach Absprache und Angebot angeliefert.
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die zu versendenden Gegenstände sein Eigentum sind oder er ordnungsgemäßer Vertreter des Eigentümers ist und zur Versendung berechtigt. Der Auftraggeber nimmt die AGB für sich oder die von ihm vertretenen Personen in Vertretung an. Der Auftrag kommt formlos zustande. Die Beweislast für den Auftragsinhalt und die ordnungsgemäße Abwicklung trägt derjenige, der sich darauf beruft.
Der Versender haftet dafür, dass die Sendung ordnungsgemäß bezeichnet, adressiert und verpackt ist, so dass sie bei normaler sorgfältiger Behandlung sicher transportiert und zugestellt werden kann. (Dies gilt ebenso für die digitale Adressierung über das Lieferservice-Formular auf www.cycologic.de) Es obliegt dem Auftraggeber, die zu transportierenden Sendungen in einer für den Transport geeigneten Verpackung zu übergeben. Insbesondere zerbrechliche Güter wie Glas, Marmor, Steingut und Porzellan sind vom Versender in transportfähiger Verpackung, d.h. bruchsicher/auslaufsicher, zur Beförderung zur Verfügung zu stellen. Der Transport kann von CL wegen unzureichender Transportverpackung verweigert werden. CL ist ebenfalls berechtigt, die Übernahme oder Weiterbeförderung zu verweigern, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass das Kleingut von der Beförderung ausgeschlossen ist. Die Übernahme von der Beförderung ausgeschlossener Güter stellt keinen Verzicht auf den Beförderungsausschluss dar und begründet keine Haftung seitens CL. Erkennbare Schäden und/oder Fehlmengen sind sofort nach ihrer Entdeckung durch den Empfänger dem Fahrpersonal anzuzeigen. Fehlmengen sind unverzüglich, spätestens binnen 3 Tagen nach Auslieferung des Transportgutes, CL schriftlich unter konkreter Bezeichnung anzuzeigen. Wird dies nicht eingehalten, entfällt jede Haftung von CL. Die Einhaltung bestimmter Liefertermine wird nur geschuldet, wenn es ausdrücklich vereinbart wird oder es CL unter Berücksichtigung der Umstände vernünftigerweise zuzubilligen ist. CL haftet für die ordnungsgemäße Durchführung des Transportes im Rahmen der Allgemeinen Geschäfts-bedingungen. Die gesetzliche Grundhaftung bezieht sich nur auf Schäden, welche allein durch CL entstanden sind. CL haftet nicht im Falle von Schäden oder nicht eingehaltenen Laufzeitzusage durch Raub, unvermeidbare Verkehrsunfälle und unabwendbare Ereignisse, wie z.B. schlechte Radwege, Naturkatastrophen u.ä.
Die Verjährung sämtlicher Ersatzansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen nach BGB und speziell dem § 439 HGB.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, CL bei Auftragserteilung alle wesentlichen, die Durchführung des Vertrages beeinflussenden Faktoren, wie z.B. Gewicht, Menge, Werthaltigkeit der Güter, sowie über einzuhaltende Termine zu unterrichten. Der Auftraggeber hat insbesondere mitzuteilen, ob es sich bei der zu befördernden Sendung um Gefahrgut handelt, um Briefe im Sinne des Postgesetzes, um Geld, Wertpapiere, Kostbarkeiten oder Kunstgegenstände, leicht verderbliche Güter, Lebensmittel, lebende Tiere oder Pflanzen. Soll gefährliches Gut befördert werden, hat der Auftraggeber bei Auftragserteilung schriftlich die genaue Art der Gefahr und, soweit erforderlich, zu ergreifende Vorsichtsmaßnahmen mitzuteilen. CL ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber gemachten Angaben zu überprüfen. Die Information kann auch durch den Versender erfolgen.
CL behält sich vor, Gegenstände von der Beförderung auszuschließen, insbesondere Gegenstände, die nach den IATA-Bestimmungen oder aus devisenrechtlichenund / oder außenwirtschaftsrechtlichen und/oder sonstigen rechtlichen oder sicherheitstechnischen Gründen oder wegen ihres Wertes oder ihrer Eigenschaften nicht zur Beförderung übernommen werden können, insbesondere solche Gegenstände,die von Ziffer 6 dieser AGB betroffen sind.Von der Beförderung ausgeschlossen sind insbesondere: Lebende Tiere, Anhänger jeglicher Art, radioaktive Stoffe, Güter, deren Inhalt Nachteile für andere Güter oder sonstige Gegenstände, Tiere oder Personen haben können, Güter, deren Im- oder Export nach den Richtlinien der beteiligten Länder verboten sind, Gefahrgut, ausgenommen Gefahrgüter nach Kleinstmengenverordnung, Briefe im Sinne des Postgesetzes als adressierte schriftliche Mitteilung, Nachnahmesendungen, Wertsendungen wie geldwerte Papiere, Kunstgegenstände, Kostbarkeiten wie Uhren und Schmuck im Wert von über 5.000,00 Euro, verderbliche oder temperaturgefährdete Güter, sterbliche Überreste, Zoll- und Carnetgut, Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes und offensichtlich politisch radikales Propagandamaterial.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche von CL aufzurechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen, es sei denn, es handelt sich um Ansprüche, die rechtskräftig festgestellt oder von CL als berechtigt anerkannt wurden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine ungültige oder unwirksame Bestimmung ist so zu ersetzen, dass der mit ihr beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.
Erfüllungsort ist Bremen. Für alle aus diesem Vertrag oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten wird ausschließlich der Gerichtsstand Bremen vereinbart.
Gerichtsstand für alle Ansprüche, die ein Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen aus der Beförderung geltend macht, ist am Ort der Niederlassung von CL. Dasselbe gilt für andere als Vollkaufleute, die ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt haben oder wenn dieser bei Eintritt der Fälligkeit der geschuldeten Leistung unbekannt ist. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Bremen, der 15.05.2020
CYCOLOGIC UG (haftungbeschränkt)
Vertreten durch Jens Heeren & Julian Unbescheid